Kirchenverwaltung




von links: Ulrich Lenzgeiger, Kirchenpfleger Thomas Müller, Werner Stöckle, Anton Unger 


Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde) und besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie weiteren Kirchenverwaltungsmitgliedern, welche im sechsjährigen Turnus in geheimer Wahl zu wählen sind. Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für Finanzen, Personal und Gebäude.

Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Er ist für die Kassen- und Rechnungsführung der Pfarrgemeinde zuständig und unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) bei der Erledigung seiner Aufgaben.

Folgende Personen wurden am 18.11.2018 für die Periode 2019-2024 in die Kirchenverwaltung gewählt:




Kirchensansierung